Beide Maßnahmen werden in den folgenden Zweckbetrieben angeboten:
Je nach Auswahl der Maßnahme erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Motivationsprämie oder ein Arbeitsentgelt. Die Fahrtkosten werden erstattet.
Um die Tagesstrukturierenden Maßnahmen nutzen zu können, wird eine Mindestbelastbarkeit von 3 Stunden am Tag, 3 Mal die Woche vorausgesetzt. Die Beschäftigung in der Luhe-Werkstatt kann in Voll- oder Teilzeit erfolgen.
Anerkannte Werkstatt für psychisch behinderte Menschen gem. §142 SGB IX
Das Angebot der Luhe-Werkstatt richtet sich an diejenigen Menschen, die derzeit wegen Art und Schwere der psychischen Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, die jedoch motiviert sind, einen Einstieg in das Arbeitsleben zu wagen oder eine berufliche Beschäftigung suchen.
Die Maßnahme gliedert sich in
- Eingangsverfahren
- Berufsbildungsbereich
- Arbeitsbereich
An unverbindlichen Probetagen können interessierte Menschen einen Eindruck von unseren Berufsbildungs- und Arbeitsbereichen gewinnen.
Wird die Rehabilitationsmaßnahme anschließend als passend und von der Luhe-Werkstatt und dem zuständigen Kostenträger als geeignet angesehen, kann zum Anfang eines jeden Monats begonnen werden.
Zusätzliche Leistungen und Kostenträger
Während der Rehabilitationsmaßnahme in der Luhe-Werkstatt besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, und es werden Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Fahrtkosten werden erstattet, und es besteht die Möglichkeit, an einem kostenlosen Mittagessen teilzunehmen. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage.
Rehabilitationsträger im Berufsbildungsbereich ist die Agentur für Arbeit oder eine deutsche Rentenversicherung. Im Arbeitsbereich ist der örtliche Sozialhilfeträger zuständig.
Abhängig vom Rehabilitationsträger erhalten die Teilnehmer/-innen im Berufsbildungsbereich ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld. Im Arbeitsbereich wird ein Arbeitsentgelt bezahlt.