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Wohngruppe für Frauen
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Finanzierung
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Kostenträger für die Betreuung in der Wohngruppe
ist – abhängig von Einkommen und Vermögen – der
Landkreis Harburg im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach §§ 53, 54 SGB XII.
Die Kosten für Miete und Lebensunterhalt müssen
aus eigenem Einkommen aufgebracht oder beim
örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der „Hilfe zum
Lebensunterhalt“ beantragt werden.
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