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Ambulante Hilfen
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Aufnahme und Finanzierung
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Der Hilfebedarf wird vorab in einem Beratungsgespräch gemeinsam mit dem Hilfesuchenden, gegebenenfalls auch den Angehörigen oder anderen Bezugspersonen, festgestellt.
Im Rahmen der Antragstellung wird gegenüber dem zuständigen Kostenträger der notwendige Betreuungsumfang begründet.
Die Betreuung beginnt in der Regel nach ärztlicher Begutachtung und der Vorlage der Kostenzusage.
Die Finanzierung der Hilfeleistung erfolgt durch einen kostendeckenden Stundensatz. Kostenträger ist in der Regel die Eingliederungshilfe des Landkreises Harburg.
Im Einzelfall müssen auch andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.
Die Rechtsgrundlage für die individuellen Leistungsansprüche sind die §§ 53, 54 des SGB XII.
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